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Änderungen bei den KfW-Programmen zum energetischen Bauen und Sanieren

Finde HandwerkerLetztes Update 15.05.2018

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat einige Konditionen bei ihren Programmen zum energetischen Bauen und Sanieren (151/152, 153 und 430) geändert. Seit April 2018 verkürzen sich die Zeit der Zinsbindung und die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit. Auch Sonderzahlungen sind nun nicht mehr kostenfrei möglich. Neuerungen gibt es auch bei den förderbaren Smart Home-Technologien.

Verkürzung der Zinsbindung auf 10 Jahre

Wer seinen Neubau als Effizienzhaus plant, konnte bislang eine Finanzierung über das KfW-Programm 153 mit einer 20-jährigen Zinsbindung wählen. Ab dem 17. April 2018 gibt es für Bauherren nun nur noch die Möglichkeit, ihre Darlehen innerhalb von maximal 10 Jahren mit fester Verzinsung abzubezahlen.

Zur Anschlussfinanzierung macht die KfW künftig dann ein Prolongationsangebot, das sich nach den Marktbedingungen zum jeweiligen Zeitpunkt richtet und das keinen Förderbonus mehr enthält. Die Inanspruchnahme dieser Anschlussfinanzierung ist optional.

Bereitstellungsprovision nach 6 Monaten fällig

Wer einen Kredit zum energetischen Bauen oder Sanieren über die Programme 151/152 oder 153 beantragt, hatte bisher einen Spielraum von 12 Monaten für die Auszahlung. Nun wird bereits nach sechs Monaten eine Bereitstellungsprovision fällig.

Kostenfreie Sonderzahlungen nicht mehr möglich

Außerdem sind in den Programmen 151/152 und 153 die kostenfreien Sondertilgungen gestrichen. Für vorzeitige Rückzahlungen berechnet die KfW seit April eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Neue förderfähige Maßnahmen: Smart Home-Technologien

In der überarbeiten „Liste der förderfähigen Maßnahmen“ definiert die KfW nun förderfähige Smart Home-Lösungen konkreter. Beim Bau eines Effizienzhaus oder einer energetischen Modernisierung werden nun Maßnahmen wie zum Beispiel digitale Monitoringsysteme oder elektronische Thermostate unterstützt. Die Förderfähigkeit der Maßnahmen muss vor der Beantragung von einem Energieberater geprüft und bestätigt werden.

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