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Baukindergeld: Erleichterung für Familien und den angespannten Immobilienmarkt?

Finde HandwerkerLetztes Update 11.05.2018 Lesezeit 3:38 Min.

Mit dem Baukindergeld möchte die neue Regierung bezahlbares Wohnen für Familien fördern, indem sie es ihnen künftig erleichtert, Wohneigentum zu erwerben. Bis spätestens Ende September 2018 sollen die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden.

Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD sich auf mehrere Maßnahmen geeignet, um dem Mangel an attraktivem, bezahlbarem Wohnraum in Deutschland zu begegnen. Außer der Einführung des Baukindergeldes plant die Regierung 1,5 Millionen neue Wohnungen und Eigenheime zu errichten sowie die Mietpreisbremse zu verschärfen.

Die Einleitung einer Wende auf dem angespannten Wohnungsmarkt? Ein Geldsegen für Familien und ein anstehender Boom für die Baubrache und das Handwerk? Noch bevor das neue Gesetz zum Baukindergeld in Kraft getreten ist, gibt es bereits kritische Stimmen. Wir stellen hier die Eckpunkte der neuen staatlichen Bauförderung vor und nehmen ihre Vor- und Nachteile unter die Lupe.

Wer profitiert vom Baukindergeld?

Familien, die Wohneigentum kaufen oder bauen, sollen dafür künftig einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Kind erhalten. Und das zehn Jahre lang, danach ist Schluss – ob abbezahlt, fertiggebaut oder nicht. Die höchstmögliche Fördersumme pro Kind liegt also bei 12.000 Euro. Eine Familie mit drei Kindern könnte sich zum Beispiel insgesamt einen Zuschuss in Höhe von 36.000 Euro auszahlen lassen.

Noch nicht offengelegt wurde bisher, wie alt die Kinder des Haushaltes sein dürfen, um Baukindergeld zu erhalten. Hier bleibt noch der Gesetzentwurf abzuwarten, es ist aber anzunehmen, dass sich das Baukindergeld am Kindergeldanspruch orientieren wird. Somit würde entsprechend ein Förderungsanspruch für Kinder bis zum 18. Lebensjahr bestehen. Wenn sich die Kinder in Ausbildung befinden oder ein Studium absolvieren, verlängert sich der Anspruch auf Kindergeld bis zum 25 Lebensjahr, nur in wenigen Einzelfällen wird es noch darüber hinaus gewährt.

Ab wann greift die Förderung?

Auf der Klausurtagung der Fraktionsspitzen von Union und SPD Anfang Mai kündigte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt an, dass der Anspruch auf Baukindergeld rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 gelten wird. Die Förderung kann gewährt werden, sobald das Gesetz abschließend steht, was voraussichtlich Ende September 2018 der Fall sein wird.

Welche Einschränkungen gibt es?

Die Förderung gilt nur für den Ersterwerb von Wohneigentum. Wer also bereits ein Eigenheim oder eine Wohnung besitzt, geht leer aus, denn das Baukindergeld kann nicht rückwirkend für bereits vorhandene Immobilien beantragt werden.

Außerdem gibt es eine Einkommenshöchstgrenze. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen der Antrag stellenden Familie darf nicht höher als 75.000 Euro sein. Wer darüber liegt, hat keinen Anspruch auf die Förderung. Für jedes Kind wird allerdings ein Freibetrag in Höhe von 15.000 Euro gewährt. Zum Beispiel dürfte also eine Familie mit zwei Kindern maximal 105.000 Euro im Jahr verdienen, um Baukindergeld zu erhalten.

Angerechnet werden hierbei auch zusätzliche Einnahmen, zum Beispiel durch Mieten oder Zinsen. Hingegen werden Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Vorsorgeaufwendungen vom Gesamtbetrag abgezogen.

Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt des Baukindergeldes soll nach den Plänen der Bundesregierung der Einsatz eines Eigenkapitals von 20 bis 30 Prozent der Baukosten oder des Kaufpreises sein.

Das neue Baukindergeld – Auf einen Blick

  • Förderung von Wohneigentum für Familien mit Kindern
  • Möglich bei Neubau oder Kauf, nur beim Ersterwerb
  • Höhe der Zuwendungen: 1.200 Euro jährlich pro Kind, maximal 10 Jahre lang
  • Zeitrahmen: Gesetzesvorlage Ende September 2018 erwartet, Gewährung der Bezüge rückwirkend zum 1. Januar 2018
  • Einkommensgrenze: zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 75.000 Euro, Freibetrag von 15.000 Euro pro Kind
  • Einsatz eines Eigenkapitals in Höhe von 20 – 30 % der Baukosten oder des Kaufpreises erforderlich

Kritische Stimmen zum neuen Baukindergeld

Laut Berechnungen des Bundesfinanzministeriums soll es sich um etwa 200.000 Familien in Deutschland mit rund 300.000 Kindern handeln, für die das Baukindergeld in Frage kommt. Es geht also von vorneherein um eine vergleichsweise kleine Gruppe, die die Wohneigentumsquote maximal um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte anheben würden. Hinzu kommt, dass von den Familien Eigenkapital aufgebracht werden muss. Auf Anfrage der Grünen im Bundestag wurde hierzu bestätigt, dass nur die reichsten 30 Prozent aller Paare mit Kindern über ein ausreichendes Vermögen verfügen, bei den Alleinerziehenden sind es sogar nur zehn Prozent.

Kritisiert wird, dass daher von der Subvention nur diejenigen profitieren, die sich den Kauf oder Bau von Wohneigentum ohnehin leisten können. Fraglich ist auch, ob die Höhe der Förderung für eine Entlastung in den Ballungsgebieten ausreicht, wo der Wohnraum aktuell sehr teuer ist. Auf dem Land und in strukturschwachen Städten stehen dagegen bereits jetzt viele Immobilien leer. Daher empfiehlt das Institut der deutschen Wirtschaft (IW), dass in diesen Gebieten lediglich der Immobilienkauf und keine Neubauprojekte gefördert werden sollten.

Befürchtet wird auch, dass eine steigende Nachfrage dafür sorgen wird, dass die Immobilienpreise weiter steigen und der gewünschte Effekt somit zunichte gemacht wird. Der Eigentümer- und Mieterbund ließ bereits die Vermutung verlauten, dass die Baubranche ihre Preise an das erwartete zusätzliche Eigenkapital der Auftraggeber anpassen wird.

Das wäre eine ähnliche Entwicklung wie bei der so genannten Eigenheimzulage, mit der die Bunderegierung zwischen 1996 und 2005 den Bau und Kauf von Wohneigentum förderte. Auch hier waren steigende Grundstücks- und Baupreise die Folge.

Kosten in Milliardenhöhe einplant

Der Mieterbund und die Grünen kritisieren, dass nur wenige Familien vom Baukindergeld profitieren, dagegen viele als Steuerzahler indirekt dafür aufkommen müssten. Und die fallen nicht gering aus. Auf Anfrage der Grünen bestätigte Finanzstaatssekretärin Christine Lambrecht die erwarteten Kosten: So rechnet das Finanzministerium rechnet damit, dass das Baukindergeld anfangs 400 Millionen Euro jährlich kosten wird, diese Kosten aber sukzessive steigen werden. Die Schätzung liegt bei bis zu vier Milliarden Euro im Jahr der vollen Wirksamkeit und Gesamtausgaben in Höhe von 22 Milliarden Euro innerhalb von zehn Jahren.

Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln hält es daher für daher für zielführender, die Nebenkosten für Familien zu senken, beispielsweise durch einen Freibetrag auf die Grunderwerbsteuer. Kritik am Kinderbaugeld kommt auch vom Institut für Wirtschaftsforschung (ifo). Dessen Präsident Clemens Fuest würde als alternativen Investitionsanreiz bessere Abschreibungsmöglichkeiten befürworten.

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