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Neue EU-Entsenderichtlinie: Schutz gegen Lohndumping?

Finde HandwerkerLetztes Update 15.06.2018 Lesezeit 1:01 Min.

Die EU will durch eine neue Entsenderichtlinie einen fairen Wettbewerb für Unternehmen innerhalb Europas schaffen und dadurch Lohndumping verhindern. Durch die Richtlinie soll auch ein besserer Schutz der entsandten Arbeitnehmer vor Ausbeutung und Betrug gewährleistet werden.

Eine Regelung, die insbesondere auch die Baubranche betrifft: Auf deutschen Baustellen waren 2017 rund 85.000 Arbeitnehmer ausländischer Baubetriebe im Einsatz, ein Anstieg von fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Nach Angaben der Sozialkasse Soka-Bau hat sich die Zahl entsandten Arbeitnehmer seit der Finanzkrise im Jahr 2009 mehr als verdoppelt.

Durch die EU- Entsenderichtlinie sollen ab Mitte 2020 nun entsandte Arbeitnehmer genauso entlohnt werden wie einheimische. Dabei gelten folgende Regelungen:

  • Kosten: Arbeitgeber müssen für Reisekosten, Verpflegung und Übernachtung der entsandten Arbeitnehmer aufkommen. Diese Ausgaben dürfen sie nicht mehr vom Lohn abgezogen werden.
  • Befristung: Die Entsendungen werden auf ist künftig auf 12 Monate beschränkt mit einer Verlängerungsmöglichkeit von sechs Monaten. Danach gelten für die entsandten Arbeitnehmer aber arbeitsrechtlichen Vorschriften des Gastlandes.

Beim Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) stößt die neue EU-Richtlinie auf Kritik : Die Einhaltung der Regelung sei in der Praxis nur schwer zu kontrollieren, gibt der Hauptgeschäftsführer des ZDB, Felix Pakleppa, zu bedenken. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sei aktuell nicht in der Lage, die Einhaltung des Mindestlohns flächendeckend zu kontrollieren und müsse außerdem noch weitere Vergütungsbestandteile wie Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge kontrollieren.

„Wir sind sehr dafür, dass entsandte Arbeitnehmer zu denselben Lohnkosten auf deutschen Baustellen arbeiten wie unsere heimischen Facharbeiter“, betont Pakleppa. Ob dieses Ziel aber mit der neuen Entsenderichtlinie erreicht werde bezweifelt er. Sozialabgaben und Steuerbelastung für ausländische Arbeitnehmer seien weiterhin deutlich niedriger als für deutsche Beschäftigte.

 

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