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Änderungen durch die EU-Mehrwertsteuer-Reform

Finde HandwerkerLetztes Update 18.06.2018 Lesezeit 1:12 Min.

Durch die EU-Mehrwertsteuer-Reform soll die Abwicklung von grenzüberschreitenden Projekten bald einfacher werden. Auch weil das derzeitige System anfällig für Betrug ist und Milliarden an Steuergeldern verloren gehen, möchte die EU zu einem einheitlichen Mehrwertsteuersystem übergehen.

Für Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind oder Waren aus dem Ausland beziehen, ist die Umsatzsteuer bisher hoch komplex. Auch für Handwerksbetriebe sind Auslandseinsätze mit Problemen und erhöhtem Aufwand verbunden. Oft muss ein zweiter Steuerberater im Tätigkeitsland hinzugezogen werden, was zusätzliche Kosten auslöst.

Für die EU-Mehrwertsteuer-Reform sollen nun in der aktuellen Mehrwertsteuer-Richtlinie 200 der 408 Artikel geändert werden. Ziel ist eine Umstellung auf das „Bestimmungslandprinzip“, das heißt, dass der Umsatz künftig in dem EU-Mitgliedstaat besteuert wird, in dem der Endverbrauch der Leistungen stattfindet. Der grenzüberschreitende Warenhandel soll als „einheitliche steuerpflichtige Lieferung“ definiert werden und die Mehrwertsteuer dem Steuersatz des Bestimmungsmitgliedstaates entsprechen.

Käufer von Waren sind dabei nur mehrwertsteuerpflichtig, wenn es sich um „zertifizierte Steuerpflichtige“ handelt, also von der Steuerverwaltung als zuverlässige Steuerzahler ausgewiesene Käufer. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks fürchtet hier, dass es für Unternehmen einen hohen Aufwand bedeuten wird, diese erforderliche Zertifizierung zu erhalten. Um Betrug zu bekämpfen, müssen außerdem nicht steuerpflichtige juristische Personen, die Waren aus dem Ausland beziehen, künftig ebenfalls eine individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer führen.

Zentrales Meldeportal geplant

Um es grenzüberschreitend tätigen Unternehmen zu erleichtern, ihren Steuerpflichten in anderen europäischen Mitgliedstaaten nachzukommen, ist die Einrichtung eines zentralen Internetportals geplant. In einem solchen Onlineportal, einem so genannten One-Stop-Shop, können Unternehmen künftig dann in ihrer Sprache Umsatzsteuer-Erklärungen abgeben und müssen sich nicht mehr zusätzlich mit den Finanzbehörden im Bestimmungsland auseinandersetzen. Eine Ausdehnung auf grenzüberschreitende Umsätze in einem One-Stop-Shop ist eine langjährige Forderung des Handwerks.

Zur Verabschiedung der Vorschläge zur EU-Mehrwertsteuer-Reform bedarf es nun noch der Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten im Rat, das EU-Parlament gibt dazu eine nicht bindende Stellungnahme ab.

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