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Förderung für Einbruchsschutz und altersgerechte Umbauten 2018

Finde HandwerkerLetztes Update 20.02.2018 Lesezeit 1:01 Min.

Aufgrund des demographischen Wandels werden altersgerechte und barrierefreie Umbauten immer wichtiger. Auch im Jahr 2018 will der Bund wieder Mittel dafür zur Verfügung stellen.

Im Zuge der Bekanntmachung der Änderungen im Baurecht sowie in der Baupraxis wurde verkündet, dass in jedem Falle Mittel zur Förderung von Umbauten im Bereich des Einbruchschutzes bereitgestellt werden. Für diese können bereits heute Förderungen beantragt werden. Baumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren sollten dagegen noch etwas aufgeschoben werden, denn Kosten für bereits begonnene Umbauten werden im Nachhinein nicht gefördert. Bereits erteilte Zusagen sind vom momentan geltenden Antragsstopp nicht betroffen.

Die Bereitstellung weiterer Fördermittel in den neuen Bundeshaushalt gilt allerdings als wahrscheinlich. So gab auch die KFW-Bank, über die die Fördermittel an Bauherren vergeben werden, bekannt, dass 2018 mit weiteren Bundesmitteln zu rechnen ist. Das noch junge Jahr bietet Umbauwilligen also beste Chancen, sich günstig und staatlich gefördert auf die Zukunft vorzubereiten.

Wer erhält Fördermittel?

Vergeben werden Fördermittel an alle Eigentümer oder Ersterwerber von Immobilien sowie an Wohnungseigentümergemeinschaften, die ihre Immobilien nachweislich altersgerecht bzw. barrierefrei umbauen wollen. Die Förderung ist somit unabhängig vom Alter der jeweiligen Immobilieneigentümer verfügbar – eine rechtzeitige Vorsorge ist also möglich.

Gefördert werden können unter anderem Maßnahmen,

  • die den Zugang zum Gebäude erleichtern
  • die der besseren Überwindung von Treppen oder Stufen dienen
  • die Raumgeometrie altersgerecht anpassen
  • das Badezimmer barrierefrei und somit altersgerecht gestalten
  • der Sicherheit dienen
  • die Gemeinschaftsräume schaffen
  • der Anpassung des Wohnumfeldes dienen.

Alternativ zum Zuschuss kann bei der KfW auch ein zinsgünstiger Kredit mit einem effektiven Jahreszins ab 0,75% von maximal 50.000 Euro je Wohneinheit beantragt werden.

 

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